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3. Februar 2026 | 12:12 Uhr
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Mailen

Anti-Greenwashing-Gesetz tritt Ende September in Kraft

Ab dem 27. September 2026 müssen Reise- und Hotelunternehmen ihre Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz genau prüfen: Begriffe wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" sind nur noch mit belastbaren Nachweisen zulässig, andernfalls drohen Abmahnungen oder Schadenersatz. Das sogenannte Anti-Greenwashing-Gesetz wurde nach dem Bundestag nun auch vom Bundesrat verabschiedet und setzt eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Horizont

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