Arbeit auf Abruf kann schnell zur teuren Steuerfalle werden
Grund dafür sind verschärfte Regeln seit 2019. Dadurch kann die zulässige Arbeitszeit überschritten und aus einem Minijob über die Arbeit auf Abruf eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit werden. Deshalb sollten die Arbeitsverträge mit Mini-Jobbern und Teilzeitbeschäftigten genau überprüft werden. Gastgewerbe-Magazin