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12. März 2020 | 07:00 Uhr
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Bei zu später Abgabe der Steuererklärung droht die Zinsfalle

Wer mit einer Steuernachzahlung rechnet, sollte auch die Verzinsung der Steuernachforderungen im Blick haben. Sie beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer festgesetzt ist. Die Zinshöhe liegt bei sechs Prozent im Jahr. Mit einer freiwilligen Steuernachzahlung vor dem Ablauf der 15-Monats-Frist vermeidet man die Zinsen. AHGZ

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