Datentransfer bei hartem Brexit
Personenbezogene Daten dürften zwischen der EU und Großbritannien nur noch fließen, wenn "weitere besondere Voraussetzungen erfüllt werden", erklärte der stellvertretende Bundesdatenschutzbeauftragte Jürgen H. Müller nach einer Sitzung des Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). Eine Übergangsfrist nach dem Austrittsdatum 30. März werde es nicht geben. Der EDSA wird hierzu einen Leitfaden auf seiner Website veröffentlichen. Heise