Dienstfahrrad statt Dienstwagen:
Dienstfahrrad statt Dienstwagen: Rückwirkend zum 1. Januar 2012 werden Fahrräder und Autos steuerlich gleichgestellt. Arbeitnehmer dürfen den Drahtesel privat nutzen und versteuern monatlich ein Prozent des Kaufpreises als geldwerten Vorteil. Anders als beim Firmenwagen müssen die gefahrenen Kilometer zur Arbeit nicht zusätzlich versteuert werden. tophotel.de