Eine fristlose Kündigung braucht einen gewichtigem Grund:
Eine fristlose Kündigung braucht einen gewichtigem Grund: Arbeitgeber können einen Angestellten ohne Abmahnung nur dann vor die Tür setzen, wenn er zum Beispiel das Vertrauen schwer missbraucht hat. Andernfalls muss der Chef das Fehlverhalten mit Abmahnungen dokumentieren. blmedien.de