Frühstück muss mit 19 Prozent versteuert werden:
Frühstück muss mit 19 Prozent versteuert werden: Auch wenn Hotels ausschließlich Übernachtungen inklusive Frühstück zum Festpreis anbieten, ist dies eine unselbstständige Nebenleistung, auf die der Regelsteuersatz anfällt, so der Bundesfinanzhof. Suxess 24