Tägliche News für die Hotellerie

2. Oktober 2014 | 11:30 Uhr
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Frühstück muss mit 19 Prozent versteuert werden:

Frühstück muss mit 19 Prozent versteuert werden: Auch wenn Hotels ausschließlich Übernachtungen inklusive Frühstück zum Festpreis anbieten, ist dies eine unselbstständige Nebenleistung, auf die der Regelsteuersatz anfällt, so der Bundesfinanzhof. Suxess 24