Gehaltsvergleich unter Kollegen ist in der Regel erlaubt:
Gehaltsvergleich unter Kollegen ist in der Regel erlaubt: Geheimhaltungsklauseln greifen auch in hohen Führungspositionen nur, falls die Wettbewerbsfähigkeit nachweislich beeinträchtigt werden könnte. Meist sind sie unwirksam, weil Mitarbeiter so nicht erfahren, ob ihre Firma den Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet. zeit.de