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17. März 2014 | 19:09 Uhr
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Gehaltsvergleich unter Kollegen ist in der Regel erlaubt:

Gehaltsvergleich unter Kollegen ist in der Regel erlaubt: Geheimhaltungsklauseln greifen auch in hohen Führungspositionen nur, falls die Wettbewerbsfähigkeit nachweislich beeinträchtigt werden könnte. Meist sind sie unwirksam, weil Mitarbeiter so nicht erfahren, ob ihre Firma den Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet. zeit.de