Hotelgutscheine behalten beim Pächterwechsel nicht immer ih
Hotelgutscheine behalten beim Pächterwechsel nicht immer ihre Gültigkeit: Übernimmt der neue Betreiber die Firmenbezeichnung des Vorgängers, sind auch die Hotelgutscheine weiterhin einzulösen. Wird lediglich das Geschäft weitergeführt, verlieren sie ihre Gültigkeit. rechtslupe.de