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26. März 2014 | 15:33 Uhr
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Hotelgutscheine behalten beim Pächterwechsel nicht immer ih

Hotelgutscheine behalten beim Pächterwechsel nicht immer ihre Gültigkeit: Übernimmt der neue Betreiber die Firmenbezeichnung des Vorgängers, sind auch die Hotelgutscheine weiterhin einzulösen. Wird lediglich das Geschäft weitergeführt, verlieren sie ihre Gültigkeit. rechtslupe.de

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