Kein Schmerzensgeld bei fehlendem Warnschild am Schwimmbecke
Kein Schmerzensgeld bei fehlendem Warnschild am Schwimmbecken: Ein Urlauber war am Pool eines Hotels ausgerutscht. Weil nicht auf die bestehende Gefahr hingewiesen wurde und er sich verletzt hatte, klagte er. Der Unfall sei jedoch auf die eigene Unachtsamkeit zurückzuführen, urteilte das Amtsgericht München. sueddeutsche.de