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15. Mai 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Man kann sich gegen Corona-Bußgelder wehren

Rechtsanwältin Eva Birkmann berichtet von Betrieben, die zwischen 1.000 und 5000 Euro Strafe zahlen müssen. Sie empfiehlt, Einspruch gegen nicht eindeutige Bußgeldbescheide einzulegen. "Gerade beim Bewegen im öffentlichen Raum und bei der Bestrafung von Verstößen gegen Kontaktverbote sind die Regeln dermaßen uneinheitlich, oft schwierig nachvollziehbar und schlecht erklärt, dass ein großer Teil der Strafmandate ins Leere laufen dürfte." Gastgewerbe Magazin

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