Neue Grundsteuer für Immobilieneigentümer
Die Grundsteuerreform soll 2025 abgeschlossen sein. Deshalb müssen Immobilieneigentümer bis zum 31. Oktober 2022 die benötigten Angaben in ihrer Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Denn alle Grundstücke müssen hinsichtlich ihrer Grundstücksfläche, des Bodenrichtwerts zum 1. Januar 2022, der Immobilienart, der Nettokaltmiete, der Gebäude- und Wohnfläche und des Baujahrs neu bewertet werden. Experte Achim Bulander empfiehlt schon jetzt mit der aufwendigen Datensammlung zu beginnen. Tophotel