Nicht für alle besorgniserregenden Ausdünstungen aus Boden
Nicht für alle besorgniserregenden Ausdünstungen aus Bodenbelägen gibt es Grenzwerte: Für viele Stoffe fehlen rechtliche Auflagen, obwohl sie als problematisch eingestuft wurden. Das sind zum Beispiel Phthalate (Weichmacher) wie DEHP, Biozide wie Permethrin gegen Mottenbefall oder halogenorganische Verbindungen in Teppichen. tophotel.de