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6. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Steuervorteile für Gesundheitsförderung nutzen

Unternehmer können entsprechende Maßnahmen für ihre Mitarbeiter steuerlich absetzen. Das gilt für Sachleistungen und Barzuschüsse, die Chefs freiwillig und zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn gewähren. Die Höchstgrenze sind 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Gastgewerbe Magazin

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