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22. November 2019 | 07:00 Uhr
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Wenn das Finanzamt mitfeiert

Kosten für eine Weihnachtsparty können nur dann vom Arbeitgeber beim Fiskus geltend gemacht werden, wenn ein Freibetrag pro Mitarbeiter von 110 Euro nicht überschritten wird. Alle Auslagen darüber hinaus sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt für zwei Feste im Jahr. Cost & Logis

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