Ein Hotelier aus dem Landkreis Ebersberg hatte für sein Münchner Hotel 70.000 Euro Überbrückungsgeld beantragt, als schon feststand, dass er das Hotel wenige Tage später für 3,7 Millionen Euro verkaufen wird. Nach anfänglichem Leugnen legte der Angeklagte ein Geständnis ab und das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Zahlung von 50.000 Euro an die IHK. Merkur