Die Corona-Überbrückungshilfen geraten zunehmend ins juristische Zwielicht. Verwaltungsgerichte stellen in Grundsatzurteilen die beihilferechtliche Zulässigkeit zentraler Programme infrage. Besonders betroffen sind Branchen, die von Schließungen und Reisebeschränkungen geprägt waren – wie Hotellerie, Gastronomie, Reisewirtschaft, Veranstaltungs- und Kulturbranche.