Mehrere Hinweise auf Verstöße gegen den Datenschutz haben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, eine Initiativprüfung durchzuführen. Im Fokus stehen stationäre Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Größe. Die Beschwerden beziehen sich auf unzulässige Weitergaben von Informationen, beispielsweise über Sterbefälle, die finanzielle Situation von Bewohnern an externe medizinische Dienstleister.