Nach Einschätzung des Verbandes müssen Reisebüros in Folge der Insolvenz von Thomas Cook nicht mit einer Forderung zur Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen rechnen. Dies wäre "laut Rechtsauffassung des DRV nicht rechtens", teilt er mit.
Nach Einschätzung des Verbandes müssen Reisebüros in Folge der Insolvenz von Thomas Cook nicht mit einer Forderung zur Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen rechnen. Dies wäre "laut Rechtsauffassung des DRV nicht rechtens", teilt er mit.
Das Magazin hat in der Oktober-Ausgabe die Preise von zweiwöchigen Veranstalterreisen in Europa mit selbst zusammengestellten Urlaubsreisen verglichen ‒ bei identischen Reiseleistungen. "Reise & Preise" kommt zu dem "überraschenden Ergebnis", dass in 80 Prozent der Fälle die über Veranstalter gebuchte Reise günstiger war.
Die britische Luftfahrtbehörde hat die Polizei eingeschaltet, nachdem sie entdeckte, dass zahlreiche Betrüger versuchten, Entschädigungen zu erschleichen. Die Website ist seit Montagmorgen live geschaltet und bis gestern früh wurden etwa 100.000 Anträge gestellt. Aufgrund der Betrugsversuche sind weitere Punkte zur Überprüfung der Ansprüche und Verbesserung der Sicherheit installiert worden. RTE
Jeanette Buller (Foto), Vertriebsdirektorin für Europa bei dem Erlebnisreisespezialisten, will die Basis von G Adventures im stationären Vertrieb weiter ausbauen. Dabei setzt sie auf Schulungen und eine besondere Incentive-Reise.
Die britische Reisebürokette Hays Travel hat die 555 Thomas-Cook-Reisebüros in England gekauft und will so viele wie möglich wieder eröffnen. Die Agenturen mit insgesamt 2.500 Mitarbeitern hatten direkt nach der Insolvenz des Reisekonzerns geschlossen.
Marketing Services International (MSI) in Neu-Isenburg ist ab sofort die Marketing- und Pressearbeit für Travel Alaska in Deutschland zuständig. Edeltraud Sommer, die diese Aufgaben bisher übernahm, zog sich zum 1. Oktober zurück.
Die Resonanz auf das Gewinnspiel zur Themenwoche Tahiti Ende August war riesig. Mehr als 800 Leser von Counter vor9 machten mit und wussten die Antworten auf zwei Fragen über Französisch-Polynesien. Jetzt hat die Glücksfee ihren Job gemacht und die Gewinner gezogen.
Für Reisen ab dem 1. Januar werde "in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise geprüft", heißt es. Laut der vorläufigen Insolvenzverwalterin sollen "zahlreiche strategische Investoren und Finanzinvestoren" Interesse an der gesamten deutschen Cook-Gruppe oder Unternehmensteilen haben.
Die Reisebürokooperation hat die Frage, ob die insolventen Reiseveranstalter des Thomas-Cook-Konzerns bereits gezahlte Provisionen zurückfordern können, rechtlich prüfen lassen – mit dem Ergebnis, dass eine Rückforderung oder Verrechnung in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht möglich ist.
Enthüllungsjournalist Günter Wallraff schickte für RTL eine Mitarbeiterin als Auszubildende zu Ryanair. Deren Mitschnitte erwecken den Eindruck, dass der Billigflieger deutlich mehr Wert auf das Verkaufstraining legt als auf die Sicherheitsausbildung. Der Arbeitsvertrag, den sie anschließend erhält, verstößt gegen deutsches Recht.