Für die Absicherungspflicht von Reiseveranstaltern durch den neuen Reisesicherungsfonds und die Ermittlung der Entgelte soll der Vorjahresumsatz maßgeblich sein. Aber wie lässt sich in Zeiten der Coronapandemie ein realistisches Bild der abzusichernden Kundengelder ermitteln? Bis zur Beantwortung dieser Frage bittet der Fonds noch um "etwas Geduld".