Nach Auffassung von Generalanwalt Priit Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften organisierter Airline-Streik grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar, aufgrund dessen die Fluggesellschaft der Entschädigungspflicht bei Flugausfällen und Verspätungen befreit sein kann. Voraussetzung sei, dass die Airline alles getan habe, um das Malheur abzuwenden.