In der Kundenkommunikation dürfen Unternehmen nicht gegen die Nutzungsbedingungen des Messengers verstoßen. Gesetzlich müssen sie alle versendeten Dokumente theoretisch für zehn Jahre speichern. Das betrifft auch die Whatsapp-Chats. Die Kunden müssen über diese Speicherung informiert werden, denn ab Mai gilt auch für den Einsatz von Messengern die Datenschutz-Grundverordnung. Basic Thinking