Reisebüros können sich bei falschen oder irreführenden Beschreibungen von Reiseleistungen auf ihrer Internetseite nicht damit aus der Haftung herausreden, dass die Angaben vom Reiseveranstalter stammen. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBZ) gegen Comvel und ihr Reiseportal Weg.de entschieden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Online-Auftritte aller Reisebüros haben.