Neben dem Endpreis müssen Fluggesellschaften auch den reinen Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte schon zu Beginn der Buchung ausweisen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Easyjet entschieden.