Gültiges Flugticket schützt nicht vor "unfreiwilliger Nichtbeförderung": Wer etwa zu spät zur Abfertigung erscheint, betrunken oder wegen einer Erkrankung als Sicherheitsrisiko eingestuft wird, bekommt nicht einmal eine Entschädigung. Auch wenn es Probleme mit dem Visum gibt, bleiben Passagiere am Boden und gehen leer aus. welt.de