Ein im Auftrag der Bundesregierung erarbeitetes Strategiepapier sieht die Unterteilung der Risikoabdeckung bei Veranstalterpleiten in eine Versicherungslösung und einen Fonds zur Abdeckung der Rückholkosten vor. Dies soll die von der EU vorgeschriebene vollständige Absicherung von Vorauszahlungen gewährleisten.