Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Rechtsanwalt Stephan Thiemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter des insolventen Reiseveranstalters ernannt. Damit verliert die JT-Geschäftsführung die Befugnis, ohne dessen Zustimmung Entscheidungen zu treffen. Dem Insolvenzverwalter fällt nun die Aufgabe zu, sich ein Bild zur finanziellen Lage sowie den Perspektiven und die Rettungschancen zu machen. Auf der Basis seiner Einschätzung wird dann gerichtlich entschieden, ob JT Touristik wie von Unternehmensgründerin Jasmin Taylor beabsichtit saniert werden kann oder direkt abgewickelt werden muss.