Die Passagierin nutzte den Rollstuhlservice am Frankfurter Flughafen, kam zu spät ans Gate und verpasste aus München kommend den Weiterflug nach Vancouver. Die Airline stellte der dreiköpfigen Familie ein Hotelzimmer. Die Klägerin verlangte wegen der langen Verzögerung eine Entschädigung von 600 Euro, die ihr das Landgericht Frankfurt nicht gewährte, weil der Rollstuhlservice Sache des Flughafens gewesen sei und nicht der Airline. Airliners