Wer haftet, wenn ein Flugreisender, der seinen Flug im Reisebüro gebucht hat, zu spät über einen Flugausfall informiert wird? Die Fluggesellschaft oder auch das Reisebüro? Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes unterstreicht zwar den Anspruch eines Fluggastes auf Entschädigung, beantwortet diese Frage aber nicht. In dem konkreten Fall hatte ein Niederländer, der über sein Reisebüro einen Flug gebucht hatte, erst zehn Tage vor seinem geplanten Abflugtermin vom Reisebüro erfahren, dass sein Flug gestrichen wurde. Daraufhin forderte er von der Airline 600 Euro Entschädigung. Diese weigerte sich, die Entschädigung zu zahlen. Dagegen klagte der Kunde vor einem niederländischen Bezirksgericht. Dieses wiederum wandte sich an den EuGH mit der Bitte, die EU-Verordnung, die Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Annullierung von Flügen regelt, im Hinblick auf den vorliegenden Fall auszulegen.