Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor. Das Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die für einen kostenlosen Rücktritt Voraussetzung sind, sei auch dann gegeben, wenn "eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung" einer Infektion mit dem Coronavirus vorliege, so die Richter.