Weihnachtsfeier sollte nicht teurer als 110 Euro pro Kopf sein: Sonst wird eine Abgabe ans Finanzamt fällig. Nimmt ein Arbeitnehmer kostenlos teil, gilt dies als ein lohnsteuerpflichtiger “geldwerter Vorteil”. 2015 steigt das Limit auf 150 Euro. Karrierebibel