Die neue EU-Gesetzgebung, die Plattformen verpflichtet, Namen, Adressen, Steuernummern und Umsätze ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden, könnte weite Teile der Touristik betreffen, vermutet Michael Buller, Chef des Online-Touristik-Verbandes VIR. Es gehe nicht allein um Portale wie Airbnb oder Booking.