Die tägliche Arbeitszeit darf laut Arbeitszeitgesetz acht Stunden nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, ist Mehrarbeit und muss ausgeglichen werden. Temporär sind zehn Stunden pro Arbeitstag zulässig, doch darf der Sechsmonats-Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Es gibt Ausnahmen, etwa bei einer Krankheitswelle. T-Online