In einem am Amtsgericht Duisburg verhandelten Fall verklagte eine Familie ihr Reisebüro wegen fehlerhafter Beratung. Es ging um Flüge von Düsseldorf nach Orlando, mit Umstieg in London und Montreal. Da den Passagieren eine Eta-Genehmigung für Kanada fehlte, verweigerte die Airline die Beförderung. Zudem fehlte ein Transitvisum, da die Frau ukrainische Staatsbürgerin ist. Das Reisebüro wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Airliners