Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Reiseportale müssen Reisende bereits im Buchungsprozess auf erforderliche Transitvisa hinweisen. Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale vor dem Hintergrund des Falls einer Familie, die über die USA nach Neuseeland fliegen wollte. Beim Check-in wurde sie abgewiesen, weil sie keine ESTA-Genehmigung für die USA hatte.