Am 1. Juli tritt das neue Gesetz zum Reisesicherungsfonds zur Absicherung der Kundengelder gegen Veranstalterinsolvenzen in Kraft. Da Reisebüros bei der Schadensabwicklung oft erste Ansprechpartner der Kunden seien, müsse ihr Service vergütet werden und das unabhängig davon, wer den Zuschlag als Fondsbetreiber erhalte. Das fordern DRV-Vizepräsident Ralf Hieke und DRV-Vorstand Thomas Bösl. FVW