Content und Keywords bleiben Trumpf bei Google: Wer seine Website nachhaltig in Suchmaschinen nach oben bringen will, kommt um eigene, qualitativ hochwertige Inhalte nicht herum. haufe.de
Content und Keywords bleiben Trumpf bei Google: Wer seine Website nachhaltig in Suchmaschinen nach oben bringen will, kommt um eigene, qualitativ hochwertige Inhalte nicht herum. haufe.de
Google Analytics gibt Website-Betreibern Hausaufgaben auf: Sie müssen Besucher auf das Tracking hinweisen und ihnen Widerspruch ermöglichen sowie Profile anonymisieren. marketing-boerse.de
Facebook bricht Gesetze und gehört vor Gericht: Gastkommentar von Schleswig Holsteins Datenschützer, der Facebook mit Klagen gegen Website-Betreiber wegen des "Gefällt mir"-Buttons in die Knie zwingen will. ftd.de
Stadt Wien sucht Betreiber für ihre Website: Die österreichische Hauptstadt schreibt ihre Top-Level-Domain .wien öffentlich aus, Bewerber müssen sich bis 3. November melden. heise.de
Hirnverbrannt: Die britische Reise-Website Dealchecker muss ihren Fotowettbewerb "Earn with your burn" abblasen. Urlauber sollten Bilder von ihrem Sonnenbrand einschicken. Das sei unverantwortlich, so der englische Werberat, Urlauber würden dazu ermuntert, in der Sonne zu brutzeln, um den Preis zu gewinnen. guardian.co.uk
EU kündigt Verschärfung des Datenschutzes an: Justizkommissarin Viviane Reding will besonders die Informationspflichten von Website-Betreibern gegenüber den Verbrauchern ausweiten. meedia.de
Website-Betreiber können Google Analytics bedenkenlos einsetzen: Datenschützer geben ihren Segen, wenn die IP-Adressen von Google gekürzt werden und über die Nutzung des Tools auf der Seite informiert wird. zeit.de, sueddeutsche.de, basicthinking.de
Erfolgskontrolle für Twitter: Ein neues Analyse-Tool zeigt, welche Einträge zu mehr Traffic auf der eigenen Website führen und welche Themen gut ankommen. internetworld.de, vor9.de (Archiv Twitter)
fvw bringt mobile Website für Smartphones: Die Artikel können aber nur von Abonnenten der gedruckten Ausgabe abgerufen werden. fvw.de (Abo)
Unister verliert vor BGH wegen Preisdarstellung: Auf einer Website muss auf den ersten Blick der Endpreis für den Kunden erkennbar sein. Eine Servicegebühr darf demnach nicht erst kurz vor Abschluss einer Buchung auftauchen, wie es die Unister-Seite Fluege.de praktiziert hat. handelsblatt.com, vor9.de (Archiv Unister)