Unternehmen, die in der Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen haben, können nun Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Sie werden in drei Etappen im Juli, August und September ausbezahlt. Reisebüros können dabei entgegen früherer Pläne auch entgangene Provisionen und Veranstalter entgangene Margen geltend machen.