Aufatmen bei Deutschlands Reiseveranstaltern: Das Finanzgericht Düsseldorf hat dem Reiseveranstalter Schauinsland Recht gegeben, der gegen die sogenannte „gewerbesteuerliche Hinzurechnung“ von Hotelkontingenten durch Finanzämter geklagt hat. Finanzbeamte bewerten für Gäste angemietete Hotelzimmer genauso wie Büros oder Lagerhallen. Die Kosten werden nicht den Ausgaben, sondern dem Anlagevermögen zugerechnet und Gewerbesteuer darauf fällig. Für die Reiseveranstalter in Deutschland geht es um viele Millionen.