Nach umfassenden Restaurierungsarbeiten können Touristen die mittelalterliche Kreuzfahrerfestung im israelischen Caesarea-Nationalpark zum ersten Mal überhaupt besichtigen. Travel 4 News
Nach umfassenden Restaurierungsarbeiten können Touristen die mittelalterliche Kreuzfahrerfestung im israelischen Caesarea-Nationalpark zum ersten Mal überhaupt besichtigen. Travel 4 News
Sie wollen Sportprogramme, besondere Ausflüge und kulinarische Erlebnisse wie auf den Hochseeschiffen. Deshalb haben die Reedereien ihr Angebot umgekrempelt. Heute gibt es Themenfahrten, Besuche von Events, Konzerte und bis zu vier verschiedene Bordrestaurants. Familienreisen sind aber noch kein großes Thema. Süddeutsche
Achtung, Betrug! So warnt das Schweizer Unternehmen Reklamationszentrale, das im Auftrag von Kunden Reklamationen, juristische Prüfungen und Beschwerden gegenüber Firmen ausfechtet, vor Germany Airlines. Die vermeintliche Fluggesellschaft betreibt ein Portal, über das sie Flüge von Basel, Düsseldorf, München und Stuttgart in die Hauptstadt des Kosovo, Prishtina, anbietet.
Schon im ersten Antrag muss der Arbeitnehmer angeben, wie lange er Elternzeit nehmen möchte. Am besten wird der Chef frühestmöglich mit in die Planung einbezogen. Denn spätere Änderungswünsche, beispielsweise doch lieber nach zwei und nicht erst nach drei Jahren wieder einzusteigen, sind dann Kulanzsache von Seiten des Arbeitgebers. Spielraum
Für Schadenersatzansprüche von Kunden haftet diejenige Fluggesellschaft, bei der der Flug gebucht wurde. Das gilt auch dann, wenn der Flug schließlich von einem anderen Carrier im sogenannten „Wet-Lease“ durchgeführt worden ist, bei dem dieser sowohl das Flugzeug als auch die Crew stellt. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 4. Juli entschieden. Für Verbraucher schafft dieses Urteil Klarheit, an wen sie sich im Fall von Entschädigungsansprüchen bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung wenden können. In Zukunft könnten sich beide Airlines nicht mehr gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und so die Ansprüche der Verbraucher abwimmeln, frohlockt das Fluggastrechteportal Flightright, das die juristische Bewertung der Zuständigkeit gemeinsam mit den Kunden veranlasst hatte. Für Fluggesellschaften bedeutet das Urteil, das sie für mögliche Flugannullierungen und Verspätungen auch dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie faktisch auf das Konto der Airline gehen, von der sie das Flugzeug gemietet haben.
Mit einem Musterbrief an Tui, Thomas Cook, DER Touristik und Schauinsland Reisen, den er auf seiner Website als „Brandbrief“ bezeichnet, will der Reisebüro-Verband VUSR erreichen, dass Reisebüros möglichen Rechtsunsicherheiten im Zuge der Umsetzung des neuen Reiserechts aus dem Weg gehen. Das Schreiben dreht sich um die Verknüpfung einer Einzelleistung mit einem Service-Paket, die das Produkt zu einer Pauschalreise machen. Ob das juristisch einwandfrei ist, ist bisher umstritten. Wie VUSR-Chefin Marija Linnhoff im Gespräch mit Reise vor9 erläuterte, sollen mögliche Haftungsrisiken für Reisebüros ausgeschlossen werden, falls ein Gericht die neue Praxis für rechtswidrig erklärt. Der Verband empfiehlt Reisebüros, den Brief "schnellstmöglich" an die Veranstalter zu schicken. "Sie sind verpflichtet, uns nur solche Produkte für den Vertrieb zu überlassen, die den rechtlichen Anforderungen genügen", heißt es in dem Brief, und weiter: "Wir gehen davon aus, dass dies auch bei einer sogenannten ‚gewillkürten Pauschalreise‘ der Fall ist. Gleichwohl dürfen wir Sie bitten, der guten Ordnung halber uns gegenüber zu bestätigen, dass Sie etwaige Schäden und Nachteile, die wir durch den Vertrieb dieser Produkte erleiden, ersetzen werden. Hiervon angesprochen sind nur Fälle, in denen wir als Agentur unmittelbar Nachteile durch die falsche Klassifizierung des Produktes durch Sie erleiden. Selbstverständlich werden wir uns im Vertrieb dieser Produkte an Ihre Empfehlungen halten. Es geht also ausschließlich um die Frage, zu wessen Lasten eine möglicherweise fehlerhafte Klassifizierung der Produkte als Pauschalreise geht.“
Wird HNA Radisson verkaufen? 4 Hoteliers
Die Änderungen wurden bereits im Januar angekündigt und zum Juli tritt der neue Algorithmus in Kraft. Bei den Suchergebnissen auf Smartphones spielt die Ladegeschwindigkeit demnach eine deutlich größere Rolle. Wer es noch nicht getan hat, sollte schnellstmöglich einen Performance-Test für die eigene Website durchführen. Bei einer Ladezeit von drei Sekunden, steigt die Absprungrate auf 32 Prozent. Horizont
Auf seiner Website stellt der Verband ein Video und einen Flyer der Kampagne "Nicht wegsehen" zum Download bereit. Reisebüros können den Film auf ihrer Website einbinden und den Flyer bei der Buchung ausgeben. Auf Nicht-wegsehen.net lassen sich Verdachtsfälle oder Hinweise auf sexuelle Gewalt gegenüber Kindern melden. Auch nicht-personenbezogene Hinweise sind wichtig, sie liefern etwa Infos darüber, wo Täter aktiv sind. Travel One
Zwischen 2010 und 2014 sei das Unternehmen einmal im Jahr pleite gewesen, räumt Gründer Johannes Reck ein. Aber man habe sich immer wieder berappelt. Nun setzt er auf massive Expansion und will an die Börse. Dabei soll die Marke in den Destinationen deutlicher in Erscheinung treten – mit gebrandeten Kleinbussen und eigenen Tourguides. Man habe ausreichend Daten, um aus der Flut von Aktivitäten die besten auszuwählen und die beliebtesten Tourenbegleiter zu rekrutieren. Handelszeitung