Hoteldirektorenvereinigung kritisiert Dehoga. Top Hotel
Hoteldirektorenvereinigung kritisiert Dehoga. Top Hotel
Mit einem Musterbrief an Tui, Thomas Cook, DER Touristik und Schauinsland Reisen, den er auf seiner Website als „Brandbrief“ bezeichnet, will der Reisebüro-Verband VUSR erreichen, dass Reisebüros möglichen Rechtsunsicherheiten im Zuge der Umsetzung des neuen Reiserechts aus dem Weg gehen. Das Schreiben dreht sich um die Verknüpfung einer Einzelleistung mit einem Service-Paket, die das Produkt zu einer Pauschalreise machen. Ob das juristisch einwandfrei ist, ist bisher umstritten. Wie VUSR-Chefin Marija Linnhoff im Gespräch mit Reise vor9 erläuterte, sollen mögliche Haftungsrisiken für Reisebüros ausgeschlossen werden, falls ein Gericht die neue Praxis für rechtswidrig erklärt. Der Verband empfiehlt Reisebüros, den Brief "schnellstmöglich" an die Veranstalter zu schicken. "Sie sind verpflichtet, uns nur solche Produkte für den Vertrieb zu überlassen, die den rechtlichen Anforderungen genügen", heißt es in dem Brief, und weiter: "Wir gehen davon aus, dass dies auch bei einer sogenannten ‚gewillkürten Pauschalreise‘ der Fall ist. Gleichwohl dürfen wir Sie bitten, der guten Ordnung halber uns gegenüber zu bestätigen, dass Sie etwaige Schäden und Nachteile, die wir durch den Vertrieb dieser Produkte erleiden, ersetzen werden. Hiervon angesprochen sind nur Fälle, in denen wir als Agentur unmittelbar Nachteile durch die falsche Klassifizierung des Produktes durch Sie erleiden. Selbstverständlich werden wir uns im Vertrieb dieser Produkte an Ihre Empfehlungen halten. Es geht also ausschließlich um die Frage, zu wessen Lasten eine möglicherweise fehlerhafte Klassifizierung der Produkte als Pauschalreise geht.“
Der Uluru, auch bekannt als Ayers Rock, gilt bei den Ureinwohnern Australiens als heiliger Berg. Für die Touristen ist das anders. Jährlich ersteigen Zehntausende von ihnen den im zentralaustralischen Bundesstaat Northern Territory gelegenen größten Sandsteinmonolith der Welt. Ein Bergwanderer aus Japan hat das jetzt mit dem Leben bezahlt.
Mindestens 26 Menschen starben und 74 wurden verletzt, als die Fähre mit 139 Menschen an Bord am Dienstag vor der Südküste Sulawesis wegen schlechten Wetters zu sinken drohte. Der Kapitän ließ das Schiff in seichtem Gewässer auf Grund laufen, um möglichst viele Menschenleben zu retten. Es ist das zweite Fährunglück in der Region innerhalb von zwei Wochen. Spiegel
Die Reisebranche setzt große Hoffnungen auf Virtual Reality. Statt seitenlange Kataloge zu wälzen, setzt der Reisebürokunde eine VR-Brille auf und erkundet über 360-Grad-Videos in 3D-Optik, was in der schönsten Zeit des Jahres auf ihn zukommt. Das klingt in der Theorie verlockend, aber durchgesetzt hat sich die Technik beim Verbraucher noch nicht.
Die Änderungen wurden bereits im Januar angekündigt und zum Juli tritt der neue Algorithmus in Kraft. Bei den Suchergebnissen auf Smartphones spielt die Ladegeschwindigkeit demnach eine deutlich größere Rolle. Wer es noch nicht getan hat, sollte schnellstmöglich einen Performance-Test für die eigene Website durchführen. Bei einer Ladezeit von drei Sekunden, steigt die Absprungrate auf 32 Prozent. Horizont
Auf seiner Website stellt der Verband ein Video und einen Flyer der Kampagne "Nicht wegsehen" zum Download bereit. Reisebüros können den Film auf ihrer Website einbinden und den Flyer bei der Buchung ausgeben. Auf Nicht-wegsehen.net lassen sich Verdachtsfälle oder Hinweise auf sexuelle Gewalt gegenüber Kindern melden. Auch nicht-personenbezogene Hinweise sind wichtig, sie liefern etwa Infos darüber, wo Täter aktiv sind. Travel One
Die deutschsprachige Website ist bereits online, allerdings sind die Inhalte noch ein wenig fragmentarisch. Aber das soll sich rasch ändern. Mit My Booking Rewards will sich neues, anbieterübergreifendes Prämienprogramm für Reiseverkäufer in Deutschland etablieren. Die Geschäftsidee ist die einer B2B-Plattform, über die Hotels und andere touristische Leistungsträger wie Airlines, Reedereien, Mietwagengesellschaften oder Destinationen Belohnungen für Reiseverkäufer ausloben können. Den Reisebüros werden auf der Website Verkaufshilfen und E-Learnings zur Verfügung gestellt und sie erhalten für Buchungen Prämien in Form von Geldbeträgen, die auf eine Mastercard geladen werden, Freinächten oder Teilnahmen an Framtrips. Der Vorteil für sie liege darin, dass sie sich nicht auf dem Portal jedes einzelnen Anbieters separat registrieren müssten, sondern über My Booking Rewards als zentrale Plattform mit den Leistungsträgern in Kontakt treten könnten, heißt es von dem Unternehmen. Reisebüro-Mitarbeiter können sich kostenfrei auf www.mybookingrewards.com registrieren. Wenn sie eines der am Programm beteiligten Hotels reservieren, müssen sie ihre Buchung auf der Plattform registrieren. Nach der Abreise des Gastes werden dann die Prämien, die bis zu 50 Euro pro Buchung betragen können, gutgeschrieben. My Booking Rewards hat den Hauptsitz in Großbritannien und ist seit sieben Jahren dort und in den USA aktiv. Ansprechpartnerin für deutsche Reisebüros sowie für Anfragen von Dienstleistern, die sich an dem Programm beteiligen wollen, ist Marketing- und PR-Spezialistin Sonja Oestreicher. Sie ist telefonisch unter 0 61 71 / 7 03 61 46 und per E-Mail unter germany@mybookingrewards.com erreichbar.
Basierend auf Bewertungen wurden weltweit 345 Ausflüge, Touren und Aktivitäten ausgezeichnet. Beim Blick auf die Top 10 zeigt sich, dass Kulinarik hoch im Kurs steht – mit Kochkursen in Italien (Platz 1) und New Orleans (7). Aber auch City-Touren, wie radeln durch Berlin (2), und Ausflüge in die Natur – wie etwa zu den Niagarafällen oder zum Naturparadies Wicklow (Platz 8 und 10) – sind gefragt. Tageskarte
Der Marktführer erhöht die Umsatzhürde zum Erreichen einer bestimmten Provisionshöhe in seinem Vergütungsmodell für Reisebüros im nächsten Geschäftsjahr in allen Bindungsstufen um jeweils eine Stufe. Je nach Umsatzvolumen liegen zwischen den einzelnen Stufen zwischen 50.000 und 250.000 Euro. So viel müssen Tui-Agenturen damit mehr umsetzen, um dieselbe Provision zu erhalten wie im Vorjahr. Die Umsatzhürden zum Erreichen der Zehn-Prozent-Marke von 175.000 Euro und zum Eintritt in die Grundprovision, die zusätzliche Einnahmen auf der Basis des so genannten Value-Anteils ermöglicht und bei 225.000 Euro liegt, bleiben gegenüber dem aktuellen Geschäftsjahr unverändert. Um in den Genuss des so genannten Wachstumsincentives in Höhe von drei Prozent zu gelangen, müssen Reisebüros im nächsten Geschäftsjahr mindestens fünf statt wie bisher drei Prozent Mehrumsatz generieren.