Der Investor, der einen Kaufvertrag unterschrieb, habe zum Fälligkeitszeitpunkt den Kaufpreis, zu dem zuvor eine Kreditzusage vorgelegen habe, nicht gezahlt, teilte der Insolvenzverwalter des früheren Vielfliegerprogramms der insolventen Airberlin, Christian Otto, am Freitag mit. Ohne die Zahlung des Kaufpreises sei die geplante Sanierung von Topbonus über einen Insolvenzplan nicht möglich. Er sei deshalb gezwungen, den Geschäftsbetrieb „vorsorglich stillzulegen“, so Otto. Rund 20 Mitarbeitern am Standort Berlin wurde gekündigt. Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Investor doch noch die erforderliche Liquidität beschaffe oder ein anderer Investor gefunden werde, und somit ein neues Insolvenzplanverfahren initiiert werden könne, erklärt Otto. Sehr wahrscheinlich sei dies aber nicht. Nachdem der erstellte Insolvenzplan nicht umgesetzt werden kann, wird das Insolvenzverfahren über Topbonus nun als „Regelinsolvenzverfahren“ fortgesetzt. Gläubiger von Topbonus haben auch nachträglich noch die Möglichkeit, ihre Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter über die dafür eingerichtete Verfahrens-Internetseite https://topbonus.insolvenz-solution.de anzumelden. Soweit eine nachträgliche Anmeldung bis spätestens 15. Mai 2018 erfolge, könne diese beim gerichtlichen Prüfungstermin am 16. Mai noch kostenlos mitgeprüft werden, heißt es auf der Website des Unternehmens.