Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat zu Recht vom irischen Billigflieger Ryanair Gebühren nachgefordert, die dieser über Jahre hinweg zu wenig gezahlt hatte. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. In dem Rechtsstreit ging es um Nachforderungen der DFS bei der An- und Abfluggebühr in Höhe von knapp einer halben Million Euro.