Überprüft eine Fluggesellschaft die Reisedokumente ihrer Passagiere vor dem Abflug nicht, kann sie unter Umständen für ein daraus resultierendes Bußgeld mithaften. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Fluggastes aus Hannover. Dieser war im Jahr 2015 ohne das erforderliche Visum von Frankfurt nach Neu Delhi geflogen und dort an der Grenzkontrolle abgewiesen worden. Die indischen Behörden hatten Lufthansa daraufhin ein Bußgeld von 100.000 Rupien, umgerechnet damals etwa 1.415 Euro, auferlegt. Das Unternehmen verlangte das Geld vom Passagier zurück und bekam vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Hannover Recht. (Az.: X ZR 79/17)