Ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf könnte Reiseveranstaltern beim Neustart noch viel Ärger bereiten. Weil Spielplatz und Pool geschlossen und Kontakte zu anderen Gästen eingeschränkt waren, verdonnerte ein Richter den Veranstalter wegen Reisemangel zur Rückzahlung von 20 Prozent des Reisepreises.