Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Fluggesellschaften Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung verkaufen dürfen. Geklagt hatten zwei Lufthansa-Kunden. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste nicht "unangemessen entgegen der Gebote von Treu und Glauben", begründeten die Richter das Urteil. Über bestimmte Gebühren, die Lufthansa erstattet hatte, hinausgehende ersparte Aufwendungen ergäben sich, anders als bei anderen Dienstleistungen, bei einem Luftbeförderungsvertrag allenfalls in geringfügigem Umfang, da die Aufwendungen der Fluggesellschaft im Wesentlichen Fixkosten seien, die für die Durchführung des Fluges insgesamt anfielen. Diese verringerten sich praktisch nicht, wenn ein einzelner Fluggast an dem Flug nicht teilnehme. Eine "anderweitige Verwendung der Arbeitskraft" des Luftverkehrsunternehmens komme nur dann in Betracht, wenn der Flug bei seiner Durchführung ausgebucht sei und daher ohne die Kündigung ein zahlender Fluggast hätte zurückgewiesen werden müssen.