Eine Flugbegleiterin und zwei Piloten der insolventen Fluggesellschaft haben beim Düsseldorfer Arbeitsgericht Klagen gegen ihre Freistellung eingereicht. Wie viele andere Mitarbeiter waren sie von Airberlin auf Widerruf freigestellt worden, was dazu führt, dass sie derzeit weder Arbeitslosengeld noch Gehälter erhalten. Die Mitabeiter argumentieren, dass es für sie Einsatzmöglichkeiten gäbe. Der klagende Pilot und der Co-Pilot führen außerdem an, dass sie Flugeinsätze benötigten, um die Erlaubnis zum Führen von Flugzeugen bestimmter Typen zu behalten. Das Gericht hat für den kommenden Mittwoch und Donnerstag Verhandlungstermine angesetzt und will im Eilverfahren über die Klagen entscheiden.