Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle eines Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-in eingefunden hat, urteilt das OLG Frankfurt. Den Schadenersatz muss die Bundesrepublik zahlen.