"Wenn einer eine Reise macht, dann kann er was erleben“, heißt es. Manchmal erlebt aber auch derjenige etwas, der zurückkommt: eine böse Überraschung am Zoll. Denn nicht jedes Reisemitbringsel, das harmlos aussieht, ist es auch. Gerade aus Tieren hergestellte Produkte, lebende Pflanzen und die ein oder andere Markenklamotte dürfen überhaupt nicht oder nicht in größeren Mengen eingeführt werden. Reisebüros sollten ihre Kunden vorbereiten, wenn diese zum Beispiel zum ersten Mal nach Südostasien reisen. Auch wenn spottbillige Rolex-Blender, technische Geräte und Markenshirts noch so locken. "Diese Gegenstände können nur bis zu einer Freigrenze von 430 Euro mitgebracht werden, wenn sie für den Eigengebrauch sind", erklärt Zoll-Expertin Christine Straß aus Frankfurt. Wichtig ist, die Kassenbelege aufzuheben. Kinder unter 15 Jahren dürfen Waren bis 175 Euro mitnehmen. Werden diese Grenzen überschritten, muss man bis zu einem Warenwert von 700 Euro am Zoll einen sogenannten Abgabewert von 17,5 Prozent plus der Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent zahlen. Wenn der Zoll außerdem einen Verdacht hat, dass man gewerblich handelt, hält er Rücksprache mit dem betroffenen Unternehmen. Dieses entscheidet dann, ob es gegen den Passagier vorgehen möchte.