In der Auseinandersetzung mit dem Technikdienstleister Bewotec meldet sich der Verband erneut zu Wort und ermahnt Reisebüros, ihren Kunden die vorvertraglichen Informationen in jedem Fall vor der "Abgabe der Willenserklärung", also vor der positiven Antwort auf die Abschlussfrage auszuhändigen. Geschehe das nicht, sondern unter Umständen erst zusammen mit der Herausgabe der Reisebestätigung, seien "juristische Folgen für die Vertriebsstelle nicht auszuschließen", heißt es. Eine solche Lösung hatte Bewotec-Chef Bernhard Koller kürzlich für praktikabler und auch für rechtmäßig erklärt. Mit diesem Formblatt, das die vorvertraglichen Informationen enthält, werden die Kunden darüber informiert, ob sie eine Pauschalreise, eine Einzelleistung oder verbundene Reiseleistungen ohne die Sicherheiten der Pauschalreise buchen.