"Technisch läuft die Sache ganz okay", sagt QTA-Sprecher Thomas Bösl zu den Erfahrungen der ersten Wochen mit dem neuen Pauschalreiserecht. Allerdings habe der Ansatz einiger Veranstalter, Einzelleistungen zum Teil auf den letzten Drücker noch durch die Hinzufügung eines Servicepakets zu Pauschalreisen zu machen, für Verunsicherung bei den Reisebüros gesorgt. Als Beispiel nennt er den Fall, dass eine zur Pauschalreise mutierte Einzelleistung zusammen mit einer anderen Einzelleistung eines anderen Anbieters gebucht werde. "Eigentlich müsste es sich bei der Einzelleistung mit Zusatzleistungen, die nun bei diversen Veranstaltern eine Pauschalreise ist, wenn sie mit einer externen Einzelleistung kombiniert wird, um eine verbundene Reiseleistung handeln", so Bösl. Allerdings habe der Gesetzgeber verbundene Reiseleistungen, bei denen das Reisebüro nicht in die Veranstalterhaftung gerät, wenn es sie korrekt ausweist, explizit als eine Kombination von Einzelleistungen definiert. Das schaffe Unsicherheiten im Hinblick auf die Ausgabe der korrekten Informationsblätter.